Terms and Conditions

 

Clever Shower e.K. - Inh. Michael Veith - Stand: 11/2010

 

I. Vertragsschluss

  1. Die Abgabe einer Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Sie begründet jedoch noch keinen Vertrag. Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens zwei Wochen gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt, eine Rechnung erstellt oder die Ware liefert. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
  2. Rechte und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers übertragen werden.

 

II. Zahlung, Ausschluss der Aufrechnung

  1. Der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen wie Versand oder ähnliches sind bei Erhalt der Ware oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn seine Ansprüche, die das Zurückbehaltungsrecht begründen, aus demselben Vertragsverhältnis gründen.

 

III. Lieferung, Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen, gleich ob verbindlich oder unverbindlich, bedürfen zur wirksamen Vereinbarung der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
  2. Der Käufer kann zwei Wochen nach Überschreitung des vereinbarten Liefertermins den Verkäufer zur Lieferung auffordern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, hat der Käufer diesen nachzuweisen. Er beschränkt sich auf 10% des vereinbarten Kaufpreises. Hat der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Lieferung gesetzt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser im Falle leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist ein Anspruch auf Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgeschlossen. Wäre der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten, haftet der Verkäufer nicht.
  3. Bei Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins kommt der Verkäufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Käufer bedarf.
  4. Kommt es aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Nukleareinwirkungen oder Streik beim Verkäufer oder einem seiner Lieferanten zu Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Lieferung hindern, verlängern sich die in Absatz 2 dieses Abschnittes genannten Fristen um den jeweiligen Zeitabschnitt der Betriebsstörung. Dies gilt nicht, wenn die Betriebsstörung länger als vier Monate andauert. In diesem Falle ist der Käufer in jedem Falle zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
  5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen in Farbe und Ausführung sowie Änderungen des Lieferumfangs bleiben während des Lieferzeitraums vorbehalten, soweit die Änderungen oder Abweichungen geringfügig und für den Käufer zumutbar sind.
  6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern wirtschaftliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen und die Verwendung des Kaufgegenstands damit nicht ausgeschlossen ist. Im Falle von Teillieferungen, die vom Verkäufer veranlasst sind, werden nur die Versandkosten erhoben, die im Falle einer Gesamtlieferung entstehen. Im Falle von Teillieferungen, die vom Käufer veranlasst sind, werden die Versandkosten für jede Teillieferung gesondert erhoben. Wünscht der Käufer ausschließlich Gesamtlieferung, so ist dies ausdrücklich im Auftrag zu vermerken. Dieser Vermerk gilt nur für die jeweilige Bestellung, nicht für alle Bestellungen aus der Geschäftsbeziehung.

 

IV. Zahlung, Abnahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle von Vorkasse die Ware gemäß Vorausrechnung innerhalb 30 Tagen zu bezahlen. Versand erfolgt nach Zahlungseingang beim Verkäufer.
  2. Zahlt der Käufer auf die Vorausrechnung des Verkäufers nicht innerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Verkäufer.
  3. Der Käufer ist ebenfalls verpflichtet, die Ware abzunehmen. Er hat, insbesondere im Falle vorübergehender Abwesenheit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Auslieferung durch den vom Verkäufer beauftragten Spediteur ermöglichen. Dies schließt die rechtzeitige Abholung der Ware nach Benachrichtigung durch den Spediteur an der bezeichneten Auslieferungsstelle ein.
  4. Mehrkosten, die durch Rücksendung der Ware oder Wiederholungsversand aufgrund einer Obliegenheitspflichtverletzung des Käufers aus Absatz 3 entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, die Ware bis zum Eingang der nachberechneten Versandkosten zurückzuhalten.

 

V. Rücksendung und Widerrufsrecht, Kostentragung

  1. Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
  2. Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht nur hinsichtlich eines Teils der Lieferung Gebrauch, hat er die anteiligen Kosten der Lieferung vom Verkäufer zum Käufer im Verhältnis der Anzahl der nicht zurückgesandten oder zurück zu sendenden Kaufgegenstände zur Gesamtzahl der Kaufsachen zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung vom Verkäufer zum Käufer für den Käufer versandkostenfrei ist.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen einschließlich Versandkosten Eigentum des Verkäufers.
  2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt für alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller in Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen bestehen. Der Verkäufer ist auf Verlangen des Käufers zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt – ganz oder teilweise – verpflichtet, wenn und soweit der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar und unwiderruflich erfüllt hat und für die weiteren Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung angemessene Sicherungen bestehen.
  3. Bei anhaltendem Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl die ausstehenden Forderungen durchsetzen oder neue, ungebrauchte Ware, die noch im Eigentum des Verkäufers steht wieder an sich nehmen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer pauschalen Schadenersatz für die Mehraufwendungen in Höhe von 30% des vereinbarten Kaufpreises zu leisten. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist, oder der Käufer nachweist, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, über den Kaufgegenstand zu verfügen oder diesen Dritten zugänglich zu machen.

 

VII. Sachmangelhaftung

  1. Ansprüche des Käufers aus Sachmangelhaftung verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Erhalt des Kaufgegenstandes.
  2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, beträgt die Verjährungsfrist abweichend von Absatz 1 ein Jahr ab Erhalt des Kaufgegenstandes.
  3. Weitergehende Ansprüche aus ausdrücklicher Übernahme einer Garantie über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder arglistigem Verschweigen von Mängeln bleiben hiervon unberührt.
  4. Im Falle von Mängeln hat der Käufer dem Verkäufer den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Weiternutzung des Kaufgegenstandes resultieren, wenn der Verkäufer nach Mängelanzeige dem Käufer die Weiternutzung untersagt hat.
  5. Nach erfolgter Mängelanzeige wird der Verkäufer dem Käufer eine Rücksendemarke zusenden. Ausschließlich diese ist für die Rücksendung der mangelhaften Ware zu verwenden. Mehrkosten durch anderweitige Rücksendung werden vom Verkäufer nicht erstattet.
  6. Nach Rücksendung des Kaufgegenstandes wird der Verkäufer nach seiner Wahl den Kaufgegenstand instandsetzen oder Ersatz liefern. Ist der Verkäufer außer Stande, den Kaufgegenstand instandzusetzen oder Ersatz zu liefern, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und dem Käufer den Kaufpreis nebst weiterer dem Käufer entstandener Kosten zu ersetzen. In diesem Falle verliert der Käufer den Anspruch auch Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware.
  7. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

 

VIII. Haftung

  1. Ist der Verkäufer aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet, beschränkt sich die Pflicht zum Schadenersatz nach Maßgabe dieses Abschnittes.
  2. Die Haftung beschränkt sich auf Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Schäden, die durch einen Mangel der Kaufsache verursacht werden.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gilt ebenfalls nicht bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter des Verkäufers, seiner Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
  5. Von einem Verschulden des Verkäufers unabhängig bleibt hiervon eine eventuelle Haftung des Verkäufers aus ausdrücklicher Übernahme einer Garantie, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  6. Ansprüche des Käufers aus Lieferverzug sind in Abschnitt III., aus Weiternutzung des Kaufgegenstandes nach Mängelanzeige trotz Nutzungsverbot in Abschnitt VI. abschließend geregelt.

 

IX. Gerichtsstand

  1. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist für alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.
  2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufer im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

X. Abschließende Vereinbarungen

  1. Mündliche Abreden oder Nebenabreden bestehen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform/Textform (Brief, Email, Fax). Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftform/Textformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. An deren Stelle tritt eine Bestimmung, die dem Willen der Parteien nach Treu und Glauben am nächsten kommt.
  3. Es wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts vereinbart.
  4. Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten des Käufers werden gespeichert und nur hierfür verwendet. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) genutzt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen, soweit sie nicht der Abwicklung oder Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertrag dienen.

 

Download der AGB

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