Clever Shower e.K. - Inh. Michael Veith - Stand: 11/2010
I.
Vertragsschluss
- Die
Abgabe einer Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar.
Sie begründet jedoch noch keinen Vertrag. Der Käufer ist an seine Bestellung
höchstens zwei Wochen gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt, eine Rechnung erstellt oder
die Ware liefert. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
- Rechte
und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers übertragen werden.
II. Zahlung,
Ausschluss der Aufrechnung
- Der
Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen wie Versand oder ähnliches sind
bei Erhalt der Ware oder Übersendung der
Rechnung zur Zahlung fällig.
- Gegen
Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Käufer kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn seine Ansprüche, die das
Zurückbehaltungsrecht begründen, aus demselben Vertragsverhältnis gründen.
III. Lieferung,
Lieferverzug
- Liefertermine
und Lieferfristen, gleich ob verbindlich oder unverbindlich, bedürfen zur
wirksamen Vereinbarung der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsschluss.
- Der
Käufer kann zwei Wochen nach Überschreitung des vereinbarten Liefertermins den
Verkäufer zur Lieferung auffordern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
hat der Käufer diesen nachzuweisen. Er beschränkt sich auf 10% des vereinbarten
Kaufpreises. Hat der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Lieferung
gesetzt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Hat der Käufer einen
Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser im Falle
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf 25% des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist ein Anspruch auf Schadenersatz
bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgeschlossen. Wäre der Schaden
auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten, haftet der Verkäufer nicht.
- Bei
Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins kommt der Verkäufer in Verzug,
ohne dass es einer Mahnung durch den Käufer bedarf.
- Kommt
es aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Nukleareinwirkungen oder
Streik beim Verkäufer oder einem seiner Lieferanten zu Betriebsstörungen, die
den Verkäufer ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Lieferung hindern,
verlängern sich die in Absatz 2 dieses Abschnittes genannten Fristen um
den jeweiligen Zeitabschnitt der Betriebsstörung. Dies gilt nicht, wenn die
Betriebsstörung länger als vier Monate andauert. In diesem Falle ist der Käufer
in jedem Falle zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rücktrittsrechte bleiben
hiervon unberührt.
- Konstruktions-
oder Formänderungen, Abweichungen in Farbe und Ausführung sowie Änderungen des
Lieferumfangs bleiben während des Lieferzeitraums vorbehalten, soweit die
Änderungen oder Abweichungen geringfügig und für den Käufer zumutbar sind.
- Der
Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern wirtschaftliche
Gesichtspunkte dies rechtfertigen und die Verwendung des Kaufgegenstands damit
nicht ausgeschlossen ist. Im Falle von Teillieferungen, die vom Verkäufer
veranlasst sind, werden nur die Versandkosten erhoben, die im Falle einer
Gesamtlieferung entstehen. Im Falle von Teillieferungen, die vom Käufer
veranlasst sind, werden die Versandkosten für jede Teillieferung gesondert erhoben.
Wünscht der Käufer ausschließlich Gesamtlieferung, so ist dies ausdrücklich im
Auftrag zu vermerken. Dieser Vermerk gilt nur für die jeweilige Bestellung,
nicht für alle Bestellungen aus der Geschäftsbeziehung.
IV. Zahlung,
Abnahme
- Der
Käufer ist verpflichtet, im Falle von Vorkasse die Ware gemäß Vorausrechnung
innerhalb 30 Tagen zu bezahlen. Versand erfolgt nach Zahlungseingang beim
Verkäufer.
- Zahlt
der Käufer auf die Vorausrechnung des Verkäufers nicht innerhalb der in
Absatz 1 bezeichneten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim
Verkäufer.
- Der
Käufer ist ebenfalls verpflichtet, die Ware abzunehmen. Er hat, insbesondere im
Falle vorübergehender Abwesenheit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Auslieferung
durch den vom Verkäufer beauftragten Spediteur ermöglichen. Dies schließt die
rechtzeitige Abholung der Ware nach Benachrichtigung durch den Spediteur an der
bezeichneten Auslieferungsstelle ein.
- Mehrkosten,
die durch Rücksendung der Ware oder Wiederholungsversand aufgrund einer
Obliegenheitspflichtverletzung des Käufers aus Absatz 3 entstehen, gehen
zu Lasten des Käufers. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, die Ware
bis zum Eingang der nachberechneten Versandkosten zurückzuhalten.
V. Rücksendung
und Widerrufsrecht, Kostentragung
- Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht
Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder
wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht hat.
- Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht
nur hinsichtlich eines Teils der Lieferung Gebrauch, hat er die anteiligen
Kosten der Lieferung vom Verkäufer zum Käufer im Verhältnis der Anzahl der
nicht zurückgesandten oder zurück zu sendenden Kaufgegenstände zur Gesamtzahl
der Kaufsachen zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung vom Verkäufer zum
Käufer für den Käufer versandkostenfrei ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag zustehenden
Forderungen einschließlich Versandkosten Eigentum des Verkäufers.
- Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt für alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller in Zusammenhang mit dem Kauf
stehenden Forderungen bestehen. Der Verkäufer ist auf Verlangen des Käufers zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt – ganz oder teilweise – verpflichtet, wenn
und soweit der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang
stehenden Forderungen unanfechtbar und unwiderruflich erfüllt hat und für die
weiteren Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung angemessene
Sicherungen bestehen.
- Bei anhaltendem Zahlungsverzug des Käufers
ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Verkäufer kann
nach seiner Wahl die ausstehenden Forderungen durchsetzen oder neue,
ungebrauchte Ware, die noch im Eigentum des Verkäufers steht wieder an sich
nehmen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer pauschalen
Schadenersatz für die Mehraufwendungen in Höhe von 30% des vereinbarten
Kaufpreises zu leisten. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist, oder der Käufer nachweist,
dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
ist der Käufer nicht berechtigt, über den Kaufgegenstand zu verfügen oder
diesen Dritten zugänglich zu machen.
VII. Sachmangelhaftung
- Ansprüche des Käufers aus
Sachmangelhaftung verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei
Jahren ab Erhalt des Kaufgegenstandes.
- Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, beträgt die Verjährungsfrist abweichend von Absatz 1 ein Jahr ab
Erhalt des Kaufgegenstandes.
- Weitergehende Ansprüche aus ausdrücklicher
Übernahme einer Garantie über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder
arglistigem Verschweigen von Mängeln bleiben hiervon unberührt.
- Im Falle von Mängeln hat der Käufer dem
Verkäufer den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer übernimmt keine
Haftung für Schäden, die aus der Weiternutzung des Kaufgegenstandes
resultieren, wenn der Verkäufer nach Mängelanzeige dem Käufer die Weiternutzung
untersagt hat.
- Nach erfolgter Mängelanzeige wird der
Verkäufer dem Käufer eine Rücksendemarke zusenden. Ausschließlich diese ist für
die Rücksendung der mangelhaften Ware zu verwenden. Mehrkosten durch
anderweitige Rücksendung werden vom Verkäufer nicht erstattet.
- Nach Rücksendung des Kaufgegenstandes wird
der Verkäufer nach seiner Wahl den Kaufgegenstand instandsetzen oder Ersatz
liefern. Ist der Verkäufer außer Stande, den Kaufgegenstand instandzusetzen
oder Ersatz zu liefern, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten und dem Käufer den Kaufpreis nebst weiterer dem Käufer
entstandener Kosten zu ersetzen. In diesem Falle verliert der Käufer den
Anspruch auch Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware.
- Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
VIII. Haftung
- Ist der Verkäufer aufgrund gesetzlicher
oder vertraglicher Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet, beschränkt sich
die Pflicht zum Schadenersatz nach Maßgabe dieses Abschnittes.
- Die Haftung beschränkt sich auf Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten sowie für Schäden, die durch einen Mangel der
Kaufsache verursacht werden.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gilt ebenfalls nicht bei sonstigen Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter des Verkäufers, seiner Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für
von ihnen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
- Von einem Verschulden des Verkäufers
unabhängig bleibt hiervon eine eventuelle Haftung des Verkäufers aus
ausdrücklicher Übernahme einer Garantie, für Arglist sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Ansprüche des Käufers aus Lieferverzug
sind in Abschnitt III., aus Weiternutzung des Kaufgegenstandes nach
Mängelanzeige trotz Nutzungsverbot in Abschnitt VI. abschließend geregelt.
IX. Gerichtsstand
- Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, ist für alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.
- Hat der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder ist der Wohnsitz oder
gewöhnliche Aufenthalt des Käufer im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt,
ist als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
X. Abschließende
Vereinbarungen
- Mündliche Abreden oder Nebenabreden
bestehen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der Schriftform/Textform (Brief, Email, Fax). Gleiches gilt für die Aufhebung
des Schriftform/Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
davon nicht berührt. An deren Stelle tritt eine Bestimmung, die dem Willen der
Parteien nach Treu und Glauben am nächsten kommt.
- Es wird die ausschließliche Anwendung des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts
vereinbart.
- Die für die Vertragsabwicklung notwendigen
Daten des Käufers werden gespeichert und nur hierfür verwendet.
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) genutzt. Eine
Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen, soweit sie nicht der
Abwicklung oder Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertrag dienen.
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